Datenschutzhinweise
Wir als Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Trotz umfangreicher technischer und organisatorischer Maßnahmen unsererseits zum Schutz Ihrer Daten kann eine Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Alternativ können Sie uns gerne per Post, Telefon oder Telefax kontaktieren.
Informationen zur Erhebung von Daten nach Art. 13, 14 DSGVO
1. Verantwortlicher für die Datenerhebung und Ansprechpartner
Verantwortlich für die Datenerhebung sind die
Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Passau
Passauer Straße 39 – 94121 Salzweg
Telefon: 0851/397-660
Telefax: 0851/397-668
E-Mail: schulamt-landkreis@landkreis-passau.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
André Römer
Grund- und Mittelschule Bad Griesbach
Seilerberg 16
94086 Bad Griesbach
Tel.: 0 85 32 – 92 62 33 0
Fax: 0 85 32 – 92 62 33 29
E-Mail: dsb@gms-griesbach.de
2. Übersicht über die Verarbeitungstätigkeiten
2.1 Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der uns vom Gesetzgeber zugewiesenen öffentlichen Aufgaben.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten.
Soweit Sie in eine Verarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
2.2 Empfänger von personenbezogenen Daten
Gegebenenfalls werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können Protokolldaten auf Grundlage von Art. 12 des Bayerischen E-Government-Gesetzes an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden (näheres siehe unter „Protokollierung“).
2.3. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Passau so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Für die Löschfristen gelten die Aufbewahrungsbestimmungen nach dem bayerischen Einheitsaktenplan. Diese betragen je nach Sachbereich in der Regel zwischen 5 und 30 Jahren.
3. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen als Betroffene folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (https://www.datenschutz-bayern.de)
4. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Passau durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenerarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
5. Pflicht zur Bereitstellung von Daten
In gewissen Fällen sind Sie gesetzlich verpflichtet den Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Passau oder anderen zuständigen Behörden bestimmte Daten bereitzustellen. Falls eine derartige Verpflichtung besteht, ergibt sich diese aus der in der Übersicht über die Verarbeitungstätigkeiten genannten Gesetzesgrundlage.
Gesetzestexte können Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de (Bundesgesetze) und www.gesetze-bayern.de (Gesetze des Freistaates Bayern) abrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann dies gegebenenfalls folgende Konsequenzen haben (beispielhafte Aufzählung):
Ihr Antrag kann nicht bearbeitet werden.
Der Vertrag mit Ihnen kann nicht geschlossen werden.
Es kann ggf. ein Bußgeld verhängt werden.
Elektronische Kommunikation mit den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Passau gemäß Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
1. Zugangseröffnung
Die Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Passau eröffnet hiermit den Zugang für die elektronische Kommunikation nach den gesetzlichen Grundlagen und den nachfolgend genannten Hinweisen.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit den Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Passau gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.
Maßgeblich sind die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG – Elektronische Kommunikation:
Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.
2. Elektronische Einlegung von Rechtsbehelfen
In der Vergangenheit konnten Rechtsbehelfe nur schriftlich oder zur Niederschrift bei den betroffenen Behörden eingelegt werden.
Nach Einführung des Art 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG), des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) sowie der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (E-Rechtsverkehrsverordnung Verwaltungsgerichte ERVV VwG) besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, Rechtsbehelfe in elektronischer Form einzulegen.
Für die Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Passau sind folgende Formen zugelassen:
Widerspruch per E-Mail nur in Verbindung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) an: schulamt-landkreis@landkreis-passau.de
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Unmittelbare Klageerhebung bei den Bayerischen Verwaltungsgerichten:
Bei den Bayerischen Verwaltungsgerichten kann ebenfalls in elektronischer Form Klage erhoben werden. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de)
3. Hinweise
3.1 Allgemeines
Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Webseite oder den Briefköpfen angegebenen E-Mail-Adressen.
Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, gehen die Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Passau davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Die Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Passau nehmen Dokumente nur in folgenden Dateiformaten entgegen:
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Textdateien im Format ANSI (*.txt)
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Rich Text Format (*.rtf)
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Word für Windows (*.doc, *.docx)
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Excel für Windows (*.xls, *.xlsx, *.csv)
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Portable Data File (*.pdf)
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Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
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Graphics Interchange Format (*.gif)
-
Tag Image File Format (*.tif)
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Portable Network Grafics (*.png)
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Bitmap Pictures (*.bmp)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder entsprechender Code (z. B. Makros) enthalten sein.
E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von 10 Megabyte angenommen.
Dateien in den vorgenannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nehmen die Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Passau als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
Die Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Passau verwenden eine Einrichtung zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Über abgewiesene E-Mails erfolgt keine Benachrichtigung. Sie können sich jedoch in eine Positiv-Liste (Whitelist) eintragen lassen.
3.2 Empfang von verschlüsselten Mails
Wenn Sie schutzwürdige Nachrichten an uns senden wollen, empfehlen wir, diese zu verschlüsseln und zu signieren, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern, oder die Nachricht auf konventionelle Postwege an uns zu senden.
3.3 Digitale Signatur
Nach § 3 a BayVwVfG kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform durch eine „elektronische Form“ ersetzt werden. Hierauf werden Sie z.B. in den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide hingewiesen. In diesen Fällen ist das unverschlüsselt übersandte digitale Schriftstück mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Für die Signatur benötigt der Berechtigte eine auf ihn ausgestellte Signaturkarte eines Zertifizierungsdiensteanbieters. Sofern die Voraussetzungen für die Vorlage einer qualifizierten elektronischen Signatur nicht vorliegen, ist in den Fällen, in denen Schriftform angeordnet ist, weiter die Briefpost in Papierform zu verwenden.
Besondere Hinweise zum Internetangebot
1. Protokollierung
Der Webserver der Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Passau wird durch die STRATO AG, Pascalstraße 10, 10587 Berlin betrieben (E-Mail: impressum@strato.de) Dieser Provider erhebt und speichert Informationen, die Ihr Webbrowser automatisch an diesen übermittelt, in sogenannten Server-Log-Dateien. Diese Informationen sind:
-
Datum und Uhrzeit der Anforderung
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Name der angeforderten Datei,
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Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
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Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
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verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
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vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
-
übertragene Datenmenge.